Frist bis 30. Juni 2021 verlängert!
Gestundete Abgabenrückstände werden automatisch bis 30. Juni 2021 verlängert. Das im Anschluss anzuwendende COVID-19 Ratenzahlungsmodell soll Liquiditätsprobleme verhindern. Die SVS versendet Mahnungen als Aufruf, um die Rückführung gemeinsam zu diskutieren. Bei den Finanzämtern kann bis zum 30. Juni ein Antrag auf Ratenzahlung gestellt werden. Dieser unterscheidet sich in ein Modell Phase 1 (kurzfristige Rückzahlung innerhalb von max. 15 Monaten) und in ein Modell Phase 2 (mittelfristige Rückzahlung binnen weiterer 21 Monate, also bis längstens März 2024).
Achtung! Abgabenstundungen wollen gut geplant und stets berücksichtigt werden!
Um diesen verbindlichen Zahlungsplan fristgerecht nachzukommen, wird es in vielen Betrieben notwendig sein gewisse Restrukturierungsmaßnahmen einzuleiten. Wir helfen dabei gerne – jedes Gespräch bringt Sie weiter!
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