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  • AutorenbildCpt. Michael Krispler

Sanierungsnotstand nach Einstellen der Corona Hilfszahlungen

Nach Einstellen der Corona-Hilfszahlungen droht Unternehmen ein massiver Sanierungsnotstand!

Corona-Maßnahmen zögern viele Pleiten nur hinaus und verhindern dadurch zeitgerechte Sanierungen von Unternehmen.


Was für das Gesundheitssystem der Pflegenotstand ist, ist für das Unternehmertum in Österreich ab Mai 2022 der Sanierungsnotstand. Warum ist das so? Wir von der Firmenrettung haben die Situation im Detail analysiert: Die völlig abnormale Insolvenzentwicklung spiegelt die tatsächliche wirtschaftliche Situation der österreichischen Unternehmen im Jahr 2021 und 2022 nicht wider.


Statistiker, Kreditschützer und Analysten sprechen meist nur von der Insolvenzwelle nach Auslaufen der Coronahilfen (voraussichtlich ab Mai 2022). Das aber bereits jetzt jedes 8. Unternehmen in Österreich Probleme hat, positiv zu bilanzieren, ist es somit höchste Eisenbahn für die rund 89.000 Unternehmen (gesamt Österreich) und Selbständigen im Land, ihre unternehmerische Zukunft abzusichern.


Betrachtet man die 224 (gesamt Österreich, lt WKO) gerichtlichen Sanierungsverfahren des Jahres 2021, so merkt man gleich, dass in Relation der geschätzten sanierungsbedürftigen 50.000 Unternehmen, dies nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist.

Warum ist das so? Lt. unseren Erhebungen warten die Unternehmer/innen viel zu lange, da man auf bessere Zeiten hofft, um das Ruder noch herumreißen zu können. Diese Zuwarten-Taktik wird sich aus mehreren Gründen rächen: Zum einen, werden die Coronahilfen auslaufen, zum anderen, beliefen sich die Kreditstundungen der Österreichischen Wirtschaft mit Stand Februar 2021 auf einem extrem hohen Niveau von rd. € 5,1 Mrd. (lt. ÖNB). Hochgerechnet bis 31.12.2021 dürften sich die durch Banken auf rd. 250.000 gestundeten Kredite mit einem geschätzten Volumen von rd. € 8,0 Mrd. erhöht haben. Zu den Stundungen wurden auch noch von Österreichischen Banken in Summe, seit Ausbruch der Pandemie bis inklusive Februar 2021, Kredite mit COVID-19-Bezug und staatlichen Garantien in Höhe von 6,9 Mrd. EUR gewährt. Da bei diesen Krediten die maximale Laufzeit 5 Jahre beträgt, belastet dies genau jene Unternehmen, die bereits Probleme am Markt haben.


Welche Branchen gelten als gefährdet? Das sind wie z. B. Handel, Gastronomie, Hotellerie, Tourismus- und Freizeitwirtschaft, um nur einige zu nennen. Genau diese und andere Unternehmensgruppen haben zusätzlich mit einem massiven Personalnotstand zu kämpfen. Darüber hinaus belasten auch jene Unternehmen die auslaufende Kreditstundungen sowie die Miet- und Steuerrückstände. All die vorgenannten Zahlungserleichterungen kommen dann auf einem Schlag zur Zahlung. Darum herrscht der “Sanierungsnotstand“ schon jetzt. Denn sicher ist, dass es für Unternehmen, die auf den Tag “X“ warten, wo alle vorgenannten Zahlungsaufschübe fällig werden, wohl zu spät ist. Eine Unternehmenssanierung will sorgfältig vorbereitet sein und braucht eine gewisse Anlaufzeit. Wir helfen Ihnen gerne – jedes Gespräch bringt Sie weiter!

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