Mit 30. Juni 2021 läuft die gesetzlich vorgesehene Stundung von Abgabenbeträgen aus. Daher wird ein neues COVID-19-Ratenzahlungsmodell angeboten. ACHTUNG: Dieses muss im Finanz-Online bis zum 30. Juni 2021 beantragt werden. Grundsätzlich können 2 Varianten der Rückzahlung gewählt werden:
Variante 1: Sie zahlen Ihren kompletten Rückstand innerhalb von 15 Monaten bis spätestens zum 30. September 2022 zurück.
Variante 2: Sie entscheiden sich für eine Rückzahlung in 2 Phasen bis spätestens zum 30. Juni 2024. Wichtig dabei ist, dass Sie in der ersten Phase bis zum 30. September 2022 mindestens 40 % Ihres Rückstandes beglichen haben. Jener Rückstandsbetrag, der in der zweiten Phase abgetragen werden soll, wird im Zahlungsplan zusätzlich zur 15. Rate ausgewiesen. Sie bezahlen diesen Rest in den verbleibenden 21 Monaten.
In beiden Fällen können Sie von der so genannten „Safety-Car“- Phase profitieren. Es handelt sich hierbei um eine flexible Eingangsphase für die ersten drei Monate der Ratenzahlung. Auch hier haben Sie 2 Möglichkeiten: Sie beantragen für Juli, August und September 2021 Monatsraten in Höhe von jeweils 1 % Ihres gesamten Abgabenrückstands zum Stand 30. Juni 2021. Sie erwarten von Juli bis September 2021 jedoch Liquiditätsprobleme? In diesem Fall können Sie für die Monate Juli, August und September 2021 jeweils nur 0,5 % Ihres gesamten Abgabenrückstands zum Stand vom 30. Juni 2021 als Monatsrate ansetzen.
Wir helfen Ihnen gerne - jedes Gespräch bringt Sie weiter!
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