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  • AutorenbildCpt. Michael Krispler

Insolvenzrechtsnovelle

Aktualisiert: 8. Apr. 2021

Geplante Verkürzung der Entschuldungsfristen schafft Perspektiven für Krisenverlierer!


Mit voraussichtlich 1. Juli 2021 wird das neue österreichische Insolvenzrecht in Kraft treten. Dieses ermöglicht insbesondere Verbesserungen bei den Restrukturierungsmöglichkeiten und die schnellere Entschuldung im Insolvenzfall, und schafft somit eine Perspektive für eine echte zweite Chance für viele Unternehmer, die durch die Covid-Krise unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind.



Den Kern bildet die Verkürzung der Entschuldungsfristen bei Privatinsolvenzen auf drei Jahre. Das ist wichtig, weil gerade bei Ein-Personen-Unternehmen und Kleinunternehmen die Trennung zwischen unternehmerischen und persönlichen Schulden oft schwierig ist.


Wichtig bleibt jedoch eine gute Vorbereitung einer notwendigen Insolvenz, um im Insolvenzverfahren selbst den größtmöglichen Spielraum zu bewahren, um diese mit dem geringst notwendigen Schaden abzuwickeln. Wir helfen dabei gerne – jedes Gespräch bringt Sie weiter!


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