Nicht immer muss eine drohende Insolvenz der Grund für eine Betriebsschließung sein. Der Wegfall der Geschäftsgrundlage oder auch ein fehlender Nachfolger können ein guter Grund sein, um ein Unternehmen ordentlich zu schließen. Die Betriebsschließung bzw. Betriebsstilllegung ist die endgültige Aufgabe des Betriebszwecks bei gleichzeitiger Auflösung der Betriebsorganisation. Eine bloß vorübergehende Schließung erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Die Beendigung eines Unternehmens muss zeitgereicht und sorgfältig geplant werden. Vor der Zurücklegung der Gewerbeberechtigung (VORSICHT: Die Anzeige zur Zurücklegung der Gewerbeberechtigung ist nach ihrem Einlangen bei der Behörde unwiderruflich!) sind viele Aspekte zu bedenken. Vor allem gilt es unangenehme Überraschungen in finanzieller Hinsicht zu vermeiden! Folgende Themenbereiche sind abzuarbeiten:
Grundsätzliche Überlegungen (z.B. Verkauf, Verpachtung, Aufteilung Betriebsvermögen etc.)
Sozialversicherungsaspekte (z.B. besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld, Rückstände etc.)
Arbeitsrechtliche Aspekte (z.B. rechtzeitige Kündigungen, Fristen, Abfertigungen etc.)
Steuerliche Aspekte (z.B. optimaler Beendigungszeitpunkt, umsatzsteuerliche Behandlung etc.)
Finanzierungen/Banken (z.B. Überblick über Forderungen & Verbindlichkeiten, Tilgungen etc.)
Verträge, Leasings usw. (z.B. rechtzeitige Auflösung, Versicherungsverträge etc.)
Sonstiges (z.B. Einreichung Schlussbilanz beim Finanzamt, Abmeldung Wasser, Strom etc.)
Eine detaillierte Checkliste stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung – wir helfen Ihnen gerne. Jedes Gespräch bringt Sie weiter!
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