Viele Unternehmen weisen „coronabedingte“ Rückstände von Sozialversicherungsbeiträgen auf – mit Ende März betrugen diese mehr als 1 Mrd. Euro. Das Geld will die ÖGK nun zurück. Betriebe müssen die fehlenden Beträge aus dem Zeitraum Februar 2020 bis Mai 2021 bis Ende Juni begleichen. Ist dies aus Liquiditätsgründen nicht möglich, gewährt die ÖGK Ratenzahlung. Diese sind in einem ersten Schritt bis 30. September 2022 möglich. Alle Unternehmen erhalten in den nächsten Tagen eine Information über die ausstehenden Beiträge. Einen elektronischen Antrag auf Ratenansuchen kann man ab 1. Juni im Online-Portal einbringen. Wir helfen dabei gerne – jedes Gespräch bringt Sie weiter!
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